bank- und Kapitalmarktrecht
Jeder von Ihnen hat mit mindestens einer Bank zu tun, sehr viele von Ihnen haben auch mit anderen Akteuren im Zusammenhang mit dem Kapitalmarkt und Kapitalanlagen zu tun. Da RA Michael Gelhard seit nun fast 25 Jahren als Honoraranwalt der Verbraucherzentrale NRW e.V., Beratungsstelle Paderborn, tätig ist, vertreten wir ausschließlich Verbraucher und sind nicht auf Anbieterseite tätig. Auch wenn die Anbieterseite zunächst übermächtig erscheint und man schnell den Eindruck gewinnen könnte, als kämpfe David gegen Goliath, hat sich gerade im Bereich der Geschäftsverbindungen zwischen Bank und Kunden, im Kreditvertragsrecht und dem Recht der Kreditsicherung, im gesamten Zahlungsverkehrsrecht einschließlich Kreditkartengeschäft und im Bereich sonstiger Bankgeschäfte in den letzten Jahren insbesondere auch dank der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine Stärkung der Verbraucherrechte ergeben. Auch in den Bereichen Kapitalmarktrecht und Kapitalanlagerecht, insbesondere Wertpapier- und Investmentgeschäft bestehen daher immer bessere Erfolgsaussichten für Verbraucher. Es kommt allerdings sehr auf den individuellen Sachverhalt an. Jeder Einzelfall ist für sich in seinen Besonderheiten zu analysieren und rechtlich zu bewerten, um eine sachgerechte Vorgehensweise in Ihrem Interesse gewährleisten zu können.
Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein sehr herausforderndes und vielschichtiges Rechtsgebiet.
Damit wir für Sie eine maßgeschneiderte Lösung entwickeln können, nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf.