Seminar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Nach jahrelangem politischen Ringen hat der Bundestag am 29.6.2006 das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" verabschiedet. Damit ist ein Gesetzesvorhaben realisiert worden, mit dem nicht nur einzelne Diskriminierungsverbote, sondern ein umfassendes Gleichbehandlungsgebot im Privatrechtsverkehr etabliert wurde.
Das Gesetz wird für die betriebliche Praxis einige Auswirkungen haben und das bekannte Arbeitsrecht verändern. Durch das Gesetz kann jede Stellenausschreibung, jede Beförderung, jeder Arbeitsvertrag, schlicht jede Personalmaßnahme zum Minenfeld werden, wenn die Betriebsorganisation nicht an den Vorgaben des AGG ausgerichtet wird. Die Erfahrung in anderen europäischen Ländern, in denen die europäischen Richtlinien bereits umgesetzt wurden, hat dies bereits gezeigt hat. Arbeitgeber sollten sich nicht darauf verlassen, dass das AGG ein ähnliches Schattendasein führen wird wie die Vorschrift des § 611a BGB zur geschlechtsbezogenen Benachteiligung.
Schon im Vorfeld bei Bewerbungen ebenso wie bei Kündigungen muss der Arbeitgeber nachweisen können, keine der geschützten Gruppen diskriminiert zu haben. Und die Diskriminierungsmerkmale sind weit gefasst: Rasse, ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Geschlecht.
Deshalb ist es für Personalsachbearbeiter und Führungskräfte unerlässlich, sich auf die neue Situation vorzubereiten. Den Arbeitgeber treffen umfangreiche Schutz- und Organisationspflichten schon im Vorfeld, um mögliche Diskriminierungen zu verhindern. Völlig neu eingeführt wird auch ein Strafschadensersatz, dessen Höhe im Moment noch völlig unkalkulierbar ist und erst durch die Rechtsprechung bestimmt werden muss. Um darauf gerichtete Diskriminierungsklagen abzuwenden, muss eine ausführliche Dokumentation erfolgen. Das wiederum eröffnet ein Spannungsfeld zum Datenschutz.
Das Seminar zu diesem Thema wird folgende Schwerpunkte bieten:
- Erläuterung der Systematik und der Grundbegriffe des ADG (was sind die Diskriminierungsmerkmale? was ist eine Benachteiligung? was ist eine Belästigung? was ist gerechtfertigt?),
- Darstellung der den Arbeitgeber nach dem ADG treffenden Schutz- und Organisationspflichten,
- Folgen des ADG für die Personalarbeit, insbesondere wie Personalmaßnahmen zur Vermeidung von Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsklagen gestaltet werden können.

