Sozietät Töterlöh
Tarifvertrag Christlicher Gewerkschaft nicht tragfähig
 
DeutschEnglish
 

Tarifvertrag Christlicher Gewerkschaft nicht tragfähig

There is no translation available. Please send an email to This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it for further informations.

Leiharbeiter bekommt nach Gerichtsentscheid den ihm zustehenden Lohn

Mit der Gleichheit ist es so eine Sache. Vor allem auf dem Arbeitsmarkt ist sie heiß umkämpft. Ein Paderborner Leiharbeiter hat da einen wichtigen Etappensieg vor dem Arbeitsgericht erstritten. „Dieser Fall passt in die Debatte um den Mindestlohn“, sagt sein Anwalt Stefan Kattelmann.

„Grundsätzlich müssen Leiharbeiter dasselbe verdienen wie alle anderen auch“, betont der Experte für Arbeitsrecht. Schließlich gilt im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz das sogenannte „Equal-Pay-Gebot“, das gleichen Lohn für gleiche Arbeit garantieren soll. Und so mochte es sich sein Mandant auch nicht gefallen lassen, dass er als Leiharbeiter in einem Unternehmen weniger verdiente als seine angestellten Kollegen – gemäß dem in seinem Arbeitsvertrag zugrunde gelegten Tarifvertrag der „Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen“.

Denn genau dieser Tarifvertrag gelte dem Bundesarbeitsgericht seit Dezember vergangenen Jahres als nicht tragfähig, erklärt Kattelmann. Schließlich stehe die „Christliche Gewerkschaft“ unter dem Verdacht, eine Erfindung von Arbeitgebern zu sein, umeinen Tarifvertrag im untersten Lohnsegment installieren zu können. Laut Bundesarbeitsgericht sei diese Gewerkschaft aber mangels´Größe, Einfluss und Mächtigkeit gar nicht in der Lage, einen gültigen Tarifvertrag nach dem Vorbild von Verdi oder der IG Metall abzuschließen.

Diese Grundsätze wandten nun im Falle des Paderborner Leiharbeiters die Richter des Arbeitsgerichts stringent an. Der Arbeitnehmer, der acht Monate

in dem Unternehmen gemäß dem ungültigen Tarifvertrag beschäftigt war, erhält nun eine Nachzahlung in Höhe von 2.215 Euro. Das sei allerdings kein Einzelfall, weiß Rechtsanwalt Stefan Kattelmann. Er rät Leiharbeitern, deren Arbeitsvertrag auf dem Tarifvertrag der „Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen“ fußt, unbedingt Ansprüche geltend zu machen. „Sie haben Anspruch auf Nachzahlung“, betont er. Und die könne womöglich durchaus hoch ausfallen.

Az.: 2Ca 560/11

Quellenhinweis: Neue Westfälische Paderborn

Autorin: JUTTA STEINMETZ