Cross Border Defence

RA Detlev Stoffels
Fachanwalt für Strafrecht
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Cross Border Defence bezeichnet die Verteidigung oder Vertretung von Mandanten außerhalb des deutschen Rechtssystems und außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere aber nicht ausschließlich im Anschluß an eine Verhaftung.

Im Jahr 2019 befanden sich nach Auskunft des Auswärtigen Amtes 1.671 deutsche Staatsangehörige im Ausland inhaftiert.

Unmittelbar Betroffenen oder Bezugspersonen von unmittelbar Betroffenen empfehlen wir, über die online verfügbare Anwaltsliste der Deutschen Botschaft in dem jeweiligen Land Kontakt mit einem der dort gelisteten Anwälte aufzunehmen. Die Deutschen Botschaften verfügen zudem über landesspezifische Informationen. Der Umfang der konsularischen Hilfen wird auf den Seiten beschrieben.


Die Strafverfolgung eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland, insbesondere wenn sie mit einer Inhaftierung einhergeht, ist eine außergewöhnliche Belastung für den Betroffenen: die Haftbedingungen sind regelmäßig schlecht, teilweise sogar lebensbedrohlich; der Aufbau einer aktiven Verteidigung ist für den Inhaftierten und dessen Bezugspersonen aufgrund sprachlicher Probleme und der Fremdheit des Rechtssystems mit großen Schwierigkeiten verbunden; zudem ist die Rechtsstaatlichkeit in anderen Ländern nicht immer in dem Maße ausgeprägt, wie wir es aus der Bundesrepublik Deutschland kennen.

Sofern wir ein Mandat übernehmen, geht dem eine Prüfung voraus, die sich u.a. an folgenden Überlegungen orientiert:

Sollte in der Angelegenheit eine politische oder diplomatische Initiative stattfindet, beschränkt sich unsere Tätigkeit grundsätzlich auf eine Beobachtung der Fortschritte zur Falllösung.

Wir werden nicht als "last resort" tätig. Je mehr Initiativen die Falllösung nicht erreichen konnten, desto schwieriger wird eine Lösung für uns. Eine frühzeitige Beauftragung kann hilfreich sein.

Unsere Dienstleistung erfolgt auch in Ländern mit einer nicht ausgeprägten rechtsstaatlichen Struktur und bedingt auch in Regionen andauernder kriegerischer Auseiandersetzung.und besteht in

- der Etablierung eines Verteidigungsteams in dem betroffenen Land mit nationalen und/oder deutschen Verteidigern und Kontaktpersonen

- der engen Begleitung von nationalen Verteidigern in allen den Fall betreffenden Fragen

- der Offenhaltung oder Einrichtung von Kommunikationsmöglichkeiten mit der betroffenden Person

- der Identifizierung der juristischen Problemstellung und der bestehenden Handlungsoptionen unter Berücksichtigung der landesspezifischen Besonderheiten

- der Beiziehung von Experten aus anderen Fachbereichen, sofern notwendig.



Im Rahmen von Cross Border Defence Mandaten waren wir bisher in Frankreich, Griechenland, Kambodscha, Österreich, Philippinen, Spanien und den USA tätig.